Rhein-Neckar
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Wohngeld kann auch online beantragt werden

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Zum 1. Januar 2023 trat in Deutschland die neue Wohngeldreform in Kraft. Damit haben wesentlich mehr Menschen als bisher ein Anrecht auf Wohngeld.

Zum 1. Januar 2023 trat in Deutschland die neue Wohngeldreform in Kraft. Damit haben wesentlich mehr Menschen als bisher ein Anrecht auf Wohngeld.

In diesem Zusammenhang möchten wir darauf hinweisen, dass bei der Wohngeldstelle des Rhein-Neckar-Kreises der Antrag auf Wohngeld auch online gestellt werden kann. Sie ist für das Gebiet des Landkreises mit Ausnahme der Großen Kreisstädte Leimen, Schwetzingen, Sinsheim, Weinheim und Wiesloch zuständig.

Anspruchsberechtigte Kreiseinwohnerinnen und -einwohner finden den entsprechenden Online-Dienst in unserer Rubrik „Service > Dienstleistungen > Wohngeld beantragen“. Auch direkt über das Service-Portal des Landes Baden-Württemberg, www.service-bw.de, ist die Antragstellung möglich.

Online-Verwaltungsleistungen werden weiter ausgebaut

Neben dem Online-Antrag auf Wohngeld stehen aktuell rund 40 weitere Verwaltungsleistungen zur Verfügung, die bequem von zu Hause aus erledigt werden können. So sind beispielsweise auch der Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis, die Anmeldung einer Versammlung unter freiem Himmel oder die Erklärung einer Wasserentnahme online möglich.

Der Fachbereich Digitalisierung des Eigenbetriebs Bau, Vermögen und Informationstechnik des Rhein-Neckar-Kreises arbeitet daran, das Online-Angebot stetig weiter auszubauen.

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